ALETHINOS UG

REISEBEDINGUNGEN

Sehr geehrte Gäste,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma ALETHINOS UG (haftungsbeschränkt), nachstehend „ALETHINOS“ abgekürzt, zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus:

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde ALETHINOS den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung auf den Internetseiten, im Prospekt oder auf CD-ROM und die ergänzenden Informationen von ALETHINOS für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen. 1.2 Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von ALETHINOS nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von ALETHINOS hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. 1.3 Orts- und Hotelprospekte, die nicht von ALETHINOS herausgegeben werden, sind für ALETHINOS und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von ALETHINOS gemacht wurden.
1.4 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt ALETHINOS den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.
1.5 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.6 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von ALETHINOS zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird ALETHINOS dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist ALETHINOS nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

2. Leistungspflichten von ALETHINOS und Leistungsänderungen
2.1 Bei Ferienwohngen und Ferienhäusern besteht die von ALETHINOS geschuldete vertragliche Leistung in der Überlassung des gebuchten Objekts in dem Zustand und der Ausstattung, wie sie sich aus der Ausschreibung und den vertraglichen Vereinbarungen ergibt und zwar nach Maßgabe aller Hinweise und Erläuterungen im Prospekt, bzw. der Beschreibung des Ferienobjekts und eventueller ergänzender Hinweise, soweit diese dem Kunden bei Vertragsabschluß vorlagen.
2.2 Von der Leistungspflicht von ALETHINOS nicht umfasst sind, ausgenommen soweit diesbezüglich seitens ALETHINOS Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten bestehen und schuldhaft verletzt wurden, alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Objekts, Strand- und Ortsverhältnisse des Ferienorts.
2.3 Bei allen Reiseleistungen gilt, dass Änderungen wesentlicher Leistungs- und Austattungsmerkmale von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, bzw. der Beschreibung des Ferienobjekts, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von ALETHINOS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, nur gestattet sind, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Ferienobjekts, bzw. der Reise nicht beeinträchtigen.
2.4 Unwesentliche Änderungen hinsichtlich der Reiseleistungen, insbesondere der Einrichtungen und Ausstattungen des Ferienobjekts sind grundsätzlich zulässig.
2.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
ALETHINOS ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
2.6 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung, bzw. eines wesentlichen Merkmals des Ferienobjekts, ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung eines mindestens gleichwertigen Ferienobjekts zu verlangen, wenn ALETHINOS in der Lage ist, ein solche solches ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung von ALETHINOS über die Änderung dieser gegenüber geltend zu machen.

3. Bezahlung
3.1 Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in der in der Buchungsbestätigung bezeichneten Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird entsprechend der Angabe in der Buchungsbestätigung 4 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist.
3.2 Soweit ALETHINOS zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
3.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist ALETHINOS berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. dieser Bedingungen zu belasten.
3.4 Wir weisen darauf hin, dass kurzfristige Preiserhöhungen sowie Preiserhöhungen nach dem Vertragssschluss entprechend den Vorschriften des BGB behadelt werden.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn /Stornokosten
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber ALETHINOS unter der unten angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert ALETHINOS den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann ALETHINOS, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
4.3 ALETHINOS hat einen Entschädigungsanspruch, der sich aus dem Reisepreis abzüglich aller ersparten Leistungen ergibt.
4.4 Bei Gruppenreisen und bei Sonderbedingungen gelten abweichende, in der Anmeldung oder in der Buchungsbetätigung angegebene Sätze.
4.5 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, ALETHINOS nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Entschädigung.
4.6 ALETHINOS behält sich vor eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist ALETHINOS verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern.

5. Umbuchungen
5.1Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann ALETHINOS bis zu den bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 25,- pro Kunden erheben.
5.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4. zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
6.1 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ALETHINOS wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Obliegenheiten des Kunden
7.1 Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit ALETHINOS wie folgt konkretisiert.
a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von ALETHINOS (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von ALETHINOS wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber ALETHINOS unter der unten angegebenen Anschrift anzuzeigen.
d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt, insbesondere die Mängelanzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
7.2
Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von ALETHINOS nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen ALETHINOS anzuerkennen.
7.3 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, ALETHINOS erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn ALETHINOS oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von ALETHINOS oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
7.4 Bei Gepäckverlust und/oder Gepäckverspätung sind Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von ALETHINOS anzuzeigen.

8. Beschränkung der Haftung
8.1 Die vertragliche Haftung von ALETHINOS für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit ALETHINOS für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.2 Die deliktische Haftung von ALETHINOS für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
8.3 ALETHINOS haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von ALETHINOS sind.
ALETHINOS haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von ALETHINOS ursächlich geworden ist.

9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
9.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber ALETHINOS unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, bei der Fluggesellschaft geltend zu machen.
9.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und ALETHINOS Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder ALETHINOS die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
10.1 ALETHINOS wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
10.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn ALETHINOS schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
10.3 ALETHINOS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass ALETHINOS eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

11. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
11.1 ALETHINOS informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
11.2 Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist ALETHINOS verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald ALETHINOS weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den Kunden informieren.
11.3 Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird ALETHINOS den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
11.4 Die Mitteilung über die ausführenden Fluggesellschaften im Rahmen der Informationspflicht von ALETHINOS begründet keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der/den genannten Fluggesellschaft(en), soweit sich ein solcher Anspruch nicht aus einer vertraglichen oder gesetzlichen Leistungspflicht von ALETHINOS ergibt. Soweit dies demnach vertraglich in zulässiger Weise vereinbart ist, bleibt ALETHINOS ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
11.5 Durch die vorstehenden Bestimmungen und die Unterrichtungen von ALETHINOS über einen Wechsel einer Fluggesellschaft bleiben die Ansprüche des Kunden nach der in Abs. (1) bezeichneten Verordnung, aus sonstigen anwendbaren EG-Verordnungen sowie sonstige vertragliche oder gesetzliche Rechte unberührt.
11.6 Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), wird spätestens ab dem 16.7.2006 auf einer Internet-Seite, über die der Kunde dann informiert wird, abrufbar und in den Geschäftsräumen von ALETHINOS einzusehen sein.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ALETHINOS findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
12.2 Soweit bei Klagen des Kunden gegen ALETHINOS im Ausland für die Haftung von ALETHINOS dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12.3 Der Kunde kann ALETHINOS nur an deren Sitz verklagen.
12.4 Für Klagen von ALETHINOS gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ALETHINOS vereinbart.
12.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und ALETHINOS anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
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Reiseveranstalter ist:
ALETHINOS UG (haftungsbeschränkt)
Schlossgasse 28
74821 Mosbach

Amtsgericht Mannheim HRB 710729
Geschäftsführerin: Barbara Poppe

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